Unsere Verfassung

Hier sind die Verfassungsteile, die auf die anderen Threads verstreut sind zusammengefasst:

Die Komplexbaugilde ist ein Clan der in X-Online Universe, einem Weltraum-Multiplayerspiel von Egosoft und X-Online Assault, einem von Fans der X-Reihe ins Leben gerufenes Browsergame, aktiv sein wird. Bisher ist noch keines der beiden Games verfügbar. Wer mehr über die Games wissen will, kann auf die Links klicken oder hier in den entsprechenden Unterforen nachsehen.

Die KBG ist für X-Online-Universe, das hoffentlich irgendwann mal kommt, bei X-Online Assault gibt's keine Komplexe, aber ich denke wir werden trotzdem als Clan mitmischen. Natürlich werde ich betreffende Mitglieder informieren, falls ich feststellen sollte, dass sie in einem Multiplayerspiel spielen, jedoch nicht wissen, dass andere KBG-Mitglieder mitspielen. KBG-Mitglieder können sich in anderen, nicht X-Multiplayerspielen, also auch feindlich gegenüberstehen.

Die Grundidee

Mehrere Spieler (im folgenden Anteilhaber genannt) besitzen zusammen einen Komplex, anstatt dass jeder einzelne (kleinere) Fabriken baut. Die KBG übernimmt Planung, Bau, Verwaltung und Verteidigung der Komplexe, zudem wird sie meist selbst auch als Anteilhaber dabei sein, desweiteren beansprucht sie einen zusätzlichen Anteil, der sich nach ihrer Arbeitsleistung für den betreffenden Komplex richtet (Als Standardwert, für 'normale' Komplexe, 25-50 Fabs, sind 10% des Gewinns vorgesehen).

Verteidigung

Wie sich jeder denken kann, ist dies eine Sache, bei der Verbündete eine wichtige Rolle spielen können, daher kann es sein das ein (oder gar mehrere) verbündete Clan(s) diese Aufgabe bei manchen Komplexen, natürlich gegen einen fairen Lohn, übernehmen.

Mitglieder

Grundsätzlich ist jeder der X spielt willkommen. Desweiteren können wir Leute, die wenig Erfahrung im Komplexbau haben, auch ausbilden.

Mitgliedsbeitrag

Das Kapital der KBG setzt sich aus den Anteilen an Komplexen, dem Bonus, Löhne für Auftragsbau und dem, was die Mitglieder ihr freiwillig zahlen zusammen, es gibt keinen Mitgliedsbeitrag, wer jedoch nichts für die KBG tut und nichts zahlt, kann auch nicht erwarten etwas zu bekommen. Spenden von Mitgliedern sind daher immer willkommen und können sich mit der Zeit auch für das jeweilige Mitglied auszahlen.

Löhne

Wer bei dem Bau eines Komplexes mitgewirkt hat bekommt entweder einmalig eine größere Summe oder kontinuierlich etwas aus dem Bonusanteil der KBG am Komplex, jedoch insgesamt nicht mehr als 50% desselben (also bei 10%: bis zu 5% des Komplexgewinns, zusätzlich zu einem möglichen Anteil am Komplex als Anteilhaber).

Bei besonders guten Entscheidungen eines, am Bau eines Komplexes beteiligten Mitglieds, kann dieser Lohn auch darüber hinausgehen.

Auftragsbau

Es ist auch möglich, dass die KBG den Auftrag einer Gruppe/Einzelperson bekommt, einen Komplex zu bauen, den sie jedoch nicht Verwalten/Verteidigen soll, wird sie eine einmalige Zahlung einer entsprechend großen Summe verlangen, natürlich gibt es in einem solchen Fall nur einmalige Zahlungen an am Bau beteiligte Mitglieder.

Offene KBG-Komplexe

Komplexe welche zumindest zum Teil durch Einzelpersonen oder andere Clans finanziert werden (siehe Grundidee)

Interne KBG-Komplexe

Selbstverständlich wird die KBG, wenn die nötigen Mittel vorhanden sind, auch Komplexe bauen, die zu 100% aus der Clankasse finanziert sind. Diese werden für die Ausrüstung von Schiffen der KBG/Mitglieder/Verbündeter verwendet (für Mitglieder, sofern es sich nicht um allzu große Mengen beansprucht werden, kanns schonmal die ein oder andere GPIK gratis werden, für Verbündete zum Freundschaftspreis oder als Belohnung für Unterstützung, kleinere Dinge wie PBK könnte es für Verbündete auch gratis geben)

non-Profit-Komplexe
Der Unterschied herbei ist, dass nichts verkauft wird, daher wird die Produktion verteilt.

Handelsbeschränkungen
Die KBG wird Hightech-Waffen- und Verteidigungssysteme (X³-Beispiel: Flaks, Photonenimpulskanonen, 1- und 10-GJ-Schilde, Feuersturmraketen) nicht an Neutrale oder KBG-Mitglieder des äußeren Ringes die erst seit kurzem (keine 2 Wochen, gezählt wird die Zeit erst, wenn sie in der KBG sind und in X-Online aktiv geworden sind) dabei sind. Diese Beschränkung gilt auch für die Beteiligung an entsprechenden Komplexen. Daher: nicht-KBG-Mitglieder können betreffende Waffen/Schilde nur erhalten, indem sie vorher ein Handelsabkommen oder Bündnis mit der KBG schließen.

Die Handelsrestiktion sieht folgendermaßen aus:
(Referenz: X3)

gesperrt - wird nur an Mitglieder/Verbündete indirekt verkauft,
               Mitglieder die diese Waren selbst produzieren,
               sollten zumindest davon absehen sie an (mögliche) Feinde zu verkaufen!
               Die KBG wird diese Ausrüstung allerdings auch an NPC-Docks verkaufen, die diese nicht handeln,
               und sie daher im nichts verschwindet.
beschränkt - grenzwertige Ausrüstung, lässt sich nicht eindeutig zuordnen,
                  wird direkt an Mitglieder/Verbündete verkauft, und
                  nur in geringen Mengen direkt an Neutrale (zu hohen Preisen) verkauft,
                  indirekt sind jedoch auch größere Mengen zu normalen Preisen möglich
frei - wird, sofern es sich nicht um einen Eigenbedarfskoplex handelt,
        unbeschränkt und direkt gehandelt
unbestimmt - noch nicht entschieden

indirekt - über KBG-Mitglieder des inneren Ringes
direkt - direkt aus den Fabs

Schilde
1MW
5MW

25MW
125MW

1GJ
10GJ

Standardwaffen
AISE
BISE
APBK
BPBK

AEPW
BEPW

Schockwellengeneratoren
alpha
beta
gamma

Photonenimpulskanonen
alpha
beta
gamma

Spezialwaffen
Mobiles Bohrsystem
Projektilkanone

Ionendisruptor

Pulsstrahler
alpha
beta

Flaks
Geschütz
Batterie

Kyonenemitter
alpha
beta
gamma

Raketen
Moskito
Wespe
Libelle
Hurrican
Disruptorrakete

Hummel
Hornisse

Mantis
Sturmbringer
Flammenschwert

Taifun
Gewittersturm
Feuersturm
Hammerhai

Sonstiges
Geschütztürme
PK-Munition

SQUASH-Minen

Verwendung der Clankasse

Die verdienten Credits werden
- In Verteidigungsschiffe für Komplexe investiert (Verteidigungsaufgabe)
- In interne KBG-Komplexe investiert
- verwendet um Verbündete für eine Leistung zu bezahlen, siehe oben
- n die Mitglieder (die was geleistet oder springen lassen haben, siehe Mitgliedsbeitrag) ausbezahlt (sofern das Konto dies zulässt)

Nicht gern gesehen

- Angriffe auf Schiffswerften (oder vergleichbarem) auf welchen der Stations- und/oder Schiffskauf möglich ist
- Angriffe auf Kunden, Stationen die in der Nähe eines Profitorientierten-KBG-Komplexes sind und die produzierten Waren kaufen, sofern es keine allzu große Anzahl an Kunden in der Umgebung gibt
- Die beabsichtigte Provokation eines neutralen Spielers/Clans

Regeln

- Selbstverständlich sind Angriffe auf Verbündete oder gar KBG -Schiffe/-Stationen verboten (versehentliche Treffer während eines heftigen Kampfes zählen nicht, sofern sie nicht massiv an der Zerstörung von Stationen/GKS der KBG beteiligt sind)
- Angriffe auf Feinde, von denen wir hoffentlich nicht viele haben werden, dagegen erlaubt (um nicht zu sagen erwünscht), wie könnte es anders sein.
- Das Stehlen von Aufträgen (das preisliche Unterbieten der KBG bei einem Auftragsbau, über den man von der KBG erfahren hat) ist ebenfalls verboten
- Angriffe auf neutrale dürfen nicht im Namen der KBG geschehen
- Solltet ihr von einem Schiff eines Verbündeten/Neutralen gezielt angegriffen werden, dürft ihr natürlich zurückschießen, allerdings sollte die KBG davon in Kenntnis gesetzt werden, damit die Sache geklärt werden kann

Argonen/Boronen/Paraniden/Split/Teladi
Kampfschiffe verteidigen Sektoren, Frachter können Kunden werden und Fabrik- und Schiffskauf ist möglich.
=> Nicht angreifen

Goner
Schiffe fliegen einfach nur rum, Tempel verkauft Erweiterungen.
=> Macht mit den Schiffen was ihr wollt, aber lasst den Tempel in Ruhe

Piraten
Kampfschiffe feindlich, Transporter (und Kampfschiffe die als solche verwendet werden; Enttarnung per Scanner) freundlich und Handel auf Basen möglich, diese tauchen nach Zerstörung wieder auf.
=> Basen in günstiger Lage (in der Nähe eines KBG-Piratenbedarfkomplexes) nicht angreifen, Transporter mit KBG-Komplex als Ziel erst angreifen nachdem sie dort waren und den Sektor wieder verlassen haben und auch nur dann wenn sie nicht eine weitere KBG-Station anfliegen, ansonsten ist alles erlaubt

Yaki/Terraner
Keinerlei Zusammenarbeit möglich
=> Macht mit denen was ihr wollt

Xenon/Khaak
Feindlich
=> plattmachen

Strafen

Hängen von dem, der KBG entstandenen, Schaden ab:
- Rückstufung in einen niedrigeren Ring/Rang, sofern überhaupt möglich (zu den Ringen später)
- Geldstrafe (frei variabel)
- Verlust von Anteilen an Komplexen an die KBG (wird vorallem dann relevant, wenn die betroffene Person nicht über genügend Credits verfügt)
- Rauswurf aus der KBG und Verlust sämtlicher Anteile (für das wiederholte unberechtigte provozieren von Streit mit Mitgliedern/Verbündeten/Anteilhabern und auch bei absichtlicher Zerstörung von KBG-Eigentum in kleinem Ausmaß)
- Erklärung zum Feind der KBG (beabsichtigte Zerstörung von KBG-Eigentum in nicht mehr als gering anzusehendem Ausmaß, unberechtigte Provokation von Neutralen/Verbündeten die eine Kündigung des Bündnisses oder eine Kriegserklärung seitens der provozierten Partei zur Folge haben)

Wahlen

Hierzu ein Exel-Sheet zum Thema Wahlen

Es gibt: Basisstimmen, Einzelstimmen und variable Stimmen

Basisstimmen sind Stimmen, die einem je nach Ursprungsrang (Rang auf dem man steht, wenn man keine zusätzlichen Stimen hat) aufs eigene 'Stimmkonto' gutgeschrieben werden:
äußerer Ring - 0
mittlerer Ring - 4
innerer Ring (2/3/4) - 16
innerer Ring (1) - kein weiterer Aufstieg möglich -> 0

Basisstimmen zählen nur für einen selbst und können nicht an andere vergeben werden.

Die Einzelstimme richtet sich im Wert nach dem Ring in dem man sich gerade befindet (wird man also in einen höheren Ring gewählt oder Befördert, steigt auch ihr Wert). Sie kann nur an genau ein anderes Mitglied, welches sich im gleichen oder einem höheren Ring befinden muss, vergeben werden und man kann sie nicht für sich selbst verwenden. Wert:
äußerer Ring - 1
mittlerer Ring - 4
innerer Ring (2/3/4) - 16
innerer Ring (1) - kein Wahlrecht -> 0

Dann gibt es noch die variablen Stimmen, diese kann man sowohl für sich selbst als auch für andere gleichen oder höheren Ringes verwenden. Man vergibt dabei Cr. Beträge in frei wählbarer Höhe (nunja, irgendwelche Fuzzelbeträge werden natürlich nicht genommen, jeder Betrag sollte vier Nullen am Ende haben). Diese Zählen für die verschiedenen Ringe in die man aufsteigen kann, unterschiedlich:
mittlerer - 1000000=1 Stimme
innerer (4) - 4000000=1 Stimme (hierbei ist zu beachten, dass noch Einzelstimmen im Mindestwert von 15 erforderlich sind)
innerer (1) - 6400000=1 Stimme (hierbei ist zu beachten, dass noch Einzelstimmen im Mindestwert von 50/75/100 erforderlich sind)

Man könnte also allein durch 'Hochkaufen' bis in den mittleren Ring kommen, nicht aber in den inneren, da man hier noch Einzelstimmen benötigt, die man nur von anderen erhalten kann.

Wenn man jemand anderen wählt und derjenige dadurch aufsteigt, dann aber mit den zusätzlichen Rechten Mist baut oder sie missbraucht, müssen die Wähler auch ein etwas (alle zusammen nie mehr als 50%, außer der gewählte 'Schädling' kann die anderen 50% nicht aufbringen) vom Schaden übernehmen!

indirekt Wählen
Wählt man jemanden in einen höheren Ring, kann dieser ja wiederum andere Wählen, gibt man seine Stimme jemandem anders (was man jederzeit tun kann) kann es passieren, dass diese Person in enen niedrigren Ring zurückfällt und damit auch die Stimme weniger Wert ist, im Extremfall kann ein gewählter Leader durch Wegfall einer einzigen Stimme die er aus dem Äußeren Ring hat, in den äußeren Ring zurückfallen (natürlich nur wenn dies auch sein Ursprungsring war), da Stimmen höherer Ringe nicht zählen, wenn er nicht mindestens insgesamt 4 Stimmen, Einzelstimmen aus dem äußeren Ring, variable Stimmen aus dem äußeren Ring und variable Stimmen von sich selbst, vorweisen kann.

Noch zu beachten ist, dass es für gewählte Personen gewisse Einschränkungen, speziell im Bereich 'Befördern/Aufnehmen' gibt, um zu verhindern, dass sich eine kleine Gruppe hochmoggelt, aber dazu bei 'Rängen/Ringen/Ebenen' mehr...

Übernahme und Übernahmefristen
Ein Mitlied das in einen höheren Ring gewählt wurde, kann von einem zur entsprechenden Beförderung berechtigtem Mitglied(ern) in diesen höheren Ring übernommen werden, der entscheidende Unterschied zur Beförderung ist, dass der Übernommene dabei alle Einzel- und variablen Stimmen verliert und diese neu vergeben werden können, er kann sie natürlich wieder erhalten. Nach bestimmten Zeiten, in denen der Gewählte die benötigte Anzahl von Stimmen von den [U]gleichen Personen[/U] behalten hat, passiert dies automatisch.
Nach einem Monat:
Aufstrebendes Mitglied->mittlerer Ring (von Leadern bestimmte Ebene)
Wichtiges Mitglied, min 15 Einzelstimmen->Hohes Mitglied (Ebene 4H)
frisch gewählter Leader, min. 50 Einzelstimmen->solide gewählter Leader, min. 75 Einzelstimmen (Ebene 1S) ACHTUNG: Stimmen bleiben vergeben!!!
Nach 2 weiteren (also insgesamt 3) Monaten steigt der solide gewählter Leader, min. 75 Einzelstimmen, zum KBG-Leader, min. 100 Einzelstimmen, (Ebene 1) auf.

Ränge

Dazu ein Exelsheet: klick

Beförderung/Aufnahme
Einzelpersonen können nur vorläufig befördern und aufnehmen, wenigstens ein Viertel des inneren Ringes, ausgenommen K-Ebenen, sollte im nachhinein einverstanden sein

Kernmitglieder

Kernmitglieder sind voll vertrauenswürdige Mitglieder, sie stehen über den Mitgliedern des inneren Rings Ebene1, sie haben die Spionageabwehr als zusätzliche Aufgabe, sie werden nicht gewählt, sondern können nur durch Zustimmung aller bereits vorhandenen Kernmitglieder bestimmt werden.
Die Gesamtheit der aktiven Kernmitglieder wird als Kern bezeichnet. Die Gesamtzahl der Kernmitglieder darf nicht unter 3 fallen, jedoch, solange die KBG nicht über 100 Mitglieder groß ist, auch nicht die 8 überschreiten, steigt die Mitgliederzahl auf über 100 gilt 8% der Mitgliederzahl (aufgerundet, also bei 101 ist's 9) als Obergrenze. Fällt die Zahl unter die Untergrenze, sind so schnell wie möglich zusätzliche Kernmitglieder zu ernennen, ist die Obergrenze erreicht dürfen keine weiteren KBG-Mitglieder zu KBG-Kernmitgliedern ernannt werden!

Beförderung/Aufnahme
Einzelpersonen können nur vorläufig befördern und aufnehmen, wenigstens ein Viertel des inneren Ringes (inklusive Kern), ausgenommen I1K- und I4K-Ebene, sollte im nachhinein einverstanden sein.
Ansonsten können Beförderungen und Aufnahmen nur vom Kern durchgeführt werden.

Degradierung/Rauswurf

Degradierungen müssen drei Viertel des inneren Ringes ab Ebene 3, Mitglieder der 1V- und 1S-Ebene ausgenommen falls sie Stimmverlust erleiden würden, zustimmen, vorläufige Degradierung ist nur gestattet wenn die KBG oder ihr Besitz gefährdet ist (z.B. Spionageverdacht). Mitglieder unter innen3 haben bei Degradierungen kein Mitspracherecht.

Degradierungen gelten nur für den Ursprungsrang, sollte also jemand aus dem äußeren in den inneren Ring gewählt worden sein, ist nur ein Rauswurf oder eine indirekte Degradierung (durch Degradierung, Beförderung oder Rauswurf von Wählern des betreffenden Mitglieds) möglich

Ein Rauswurf ist nur dann gerechtfertigt, wenn es sicher und bewiesen ist, dass das betreffende Mitglied der KBG absichtlich schadet (beabsichtigter oder wiederholter Angriff auf KBG-Eigentum/Verbündete/KBG-Mitglieder) oder eine Entschädigungszahlung nicht aufbringen kann, dazu kommt noch ein extra Thema. Dies wäre ein "unmittelbarer Rauswurf"

Ein Mitglied kann auch ohne Begründung und Ebenenunabhängig rausgeworfen werden, dazu ist es erforderlich, dass 90% (gg. aufgerundet) aller KBG-Mitglieder zustimmen, dabei hat jeder genau eine Stimme, die drei möglichkeiten sind:
- Zustimmen (eine Stimme für Rauswurf)
- Enthalten (keine Stimme für Rauswurf)
- Ablehnen (Im Falle des Rauswurfs geht man ebenfalls, Zustimmer können ihre Entscheidung ändern, was auch der Sinn der Sache ist)
Der Rauswurf ist gescheitert sobald 10% (abgerundet) ethalten oder abgelehnt[/B] haben, der Rauswurf ist [B]erst dann erfolgreich, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben und mindestens 90% (aufgerundet) zugestimmt haben[/B]. Der Rauswurf ist in einem solchen Fall ein "bezahlter unmittelbarer Rauswurf". Zwischen zwei Rauswurfversuchen gegen ein Mitglied müssen 3 Monate liegen.

Austretten/Rausfliegen

bezahlter verzögerter Austritt
Wenn ein KBG-Mitglied aus der KBG austretten will, muss er/sie alle Anteile an KBGinternen Komplexen und die Anteile an der Clankasse abtretten, die KBG zahlt diese Anteile üblicherweise nicht einfach aus, sondern lässt sie durch andere Mitglieder übernehmen, dies kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen in dem das Mitglied den Status eines nicht-wahlberechtigten Mitglieds des außeren Ringes erhält. Das Mitglied kann diese Phase jederzeit für beendet erklären, dann verfallen aber alle Anteile an KBGinternen Komplexen und der Clankasse. Falls das Ex-Mitglied sich danach einem feindlichen Clan anschließt verfallen selbstverständlich alle Anteile an KBG-Komplexen.

Rejoin: Frühestens nach einem Monat, wenn er vor Ende des zweiten Monats nach Austritt erfolgt, ist der Rückerhalt des alten Ranges (sofern in dieser Zeit kein Feindseligkeiten auftraten) garantiert. Die verkauften Anteile sind aber weg.

bezahlter unmittelbarer Austritt
Der Unterschied zum "bezahlten verzögerten Austritt" besteht in der Tatsache das die Anteile an internen Komplexen und der Clankasse durch die KBG sofort ausbezahlt werden. Dies wird nur in Ausnahmefällen der Fall sein (z.B. bei Mitgliedern die nur wenig Anteil an internen Komplexen und der Clankasse haben, aber viel für die KBG geleistet haben)

Rejoin: Frühestens nach einem Monat, wenn er vor Ende des zweiten Monats nach Austritt erfolgt, ist der Rückerhalt des alten Ranges (sofern in dieser Zeit kein Feindseligkeiten auftraten) garantiert. Die verkauften Anteile sind aber weg.

bezahlter verzögerter Rauswurf
Dieser Tritt ein, wenn ein Mitglied rausgewählt wurde, aber nicht sofort ausbezahlt werden kann, dies wird schnellstmöglich nachgeholt (Clankasse wird leer), Rest ist identisch mit dem "bezahlten verzögerten Austritt".

Rejoin: Frühestens nach zwei Wochen, wenn er auf Wunsch der KBG erfolgt, ist der Rückerhalt des alten Ranges und aller Anteile, sofern der Rejoiner das Geld dafür noch hat, garantiert. Wenn es nicht der Wunsch der KBG ist, aber akzeptiert wird, kann der neue Rang somit alles vom äußeren Ring, bis zum alten Rang sein, soweit dieser neue Rang und das Vermögen des Rejoiners es zulässt werden Anteile zurücktransferiert.

bezahlter unmittelbarer Rauswurf
Dieser Tritt ein, wenn ein Mitglied rausgewählt wurde, die Anteile an internen Komplexen und der Clankasse werden sofort ausbezahlt.

Rejoin: Frühestens nach zwei Wochen, wenn er auf Wunsch der KBG erfolgt, ist der Rückerhalt des alten Ranges und aller Anteile, sofern der Rejoiner das Geld dafür noch hat, garantiert. Wenn es nicht der Wunsch der KBG ist, aber akzeptiert wird, kann der neue Rang somit alles vom äußeren Ring, bis zum alten Rang sein, soweit dieser neue Rang und das Vermögen des Rejoiners es zulässt werden Anteile zurücktransferiert.

unmittelbarer Rauswurf
Tritt ein wenn ein Mitglied sich gegen die KBG stellt (absichtlicher Angriff, Spionage, absichtliches Brechen von Bündnissen), das Mitglied verliert sämtliche Anteile und erhält Feindstatus.

Rejoin: Wenn überhaupt frühestens nach 12 Monaten, aufstieg in mittleren und inneren Ring erst nach 3 Monaten im äußeren zugelassen, alte Anteile sind weg.

Erkennen von Berechtigungen und Rängen in der Signatur

Beförderungs- und Aufnahmeberechtigung in der Statusleiste:

356

Das Mitglied darf vorläufige Aufnahmen/Beförderungen in alle Ringe (Ausgenommen sind Ebene 1, 2 und 3 des inneren Ringes, also in den inneren Ring nur auf Ebene 4, auf die vier Ebenen gehe ich jetz nicht weiter ein) vornehmen (wird nur bei sehr wenigen zu sehen sein)
249 Das Mitglied darf neue Mitglieder vorläufig aufnehmen, vorläufige Beförderung (von neuen oder Mitgliedern des äußeren Ringes) in den mittleren Ring ist ebenfalls gestattet, nur der innere Ring ist Tabu.

187

Das Mitglied darf neue Mitglieder vorläufig aufnehmen, aber nur in den Äußeren Ring, Beförderung in mittleren oder inneren Ring ist nicht gestattet. (Wird auch häufiger zu sehen sein)

Rang an der Farbe des Titels (unten links):
dunkelgoldgelb - Leader
dunkelorange - Minister
dunkelrot - Admiral
lila - Komplexbauprofi/hohes Mitglied
blau - mittlerer Ring
himmelblau - äußerer Ring

Es kann natürlich auch sein das sich jemand seine Signatur fälscht, um sicherzugehen ist es daher notwendig die Mitgliederliste, im Forum und auf der KBG-Seite zu finden, einzusehen.

Kernmitglieder

Kernmitglieder sind voll vertrauenswürdige Mitglieder, sie stehen über den Mitgliedern des inneren Rings Ebene1, sie haben die Spionageabwehr als zusätzliche Aufgabe, sie werden nicht gewählt, sondern können nur durch Zustimmung aller bereits vorhandenen Kernmitglieder bestimmt werden.

Daher ergibt sich folgende Rangordnung:
K
I1
I1S
I1V
I2
I3
I4E
I4H
I4V
I4K
M1
M2
M3
M3V
M3K
A1

Zudem erhalten sie die Berechtigung unter Spionageverdacht stehenden Membern den Zugriff auf KBG-Eigentum (ingame) zu entziehen bis sich der Verdacht als Falsch (Rückerhalt des Zugriffs) oder Wahr (Rauswurf ohne Auszahlung) erweißt. Dabei noch zu beachten:

  • Einzelne Kernmitglieder können Zugriff nur solange entziehen, wie keine Kernversammlung mit allen aktiven Kernmitgliedern möglich ist
  • Der Rauswurf sowie alle anderen Kernaktivitäten können nur dann erfolgen, wenn alle aktiven Kernmitglieder zustimmen
Inaktivität
  • Ein Kernmitglied erhält den Status inaktiv, wenn es innerhalb von zwei Wochen nach einer Auforderung zur Teilnahme an einer Kernaktivität an keiner solchen teilgenommen hat
  • Die Zustimmung der betreffenden Kernmitglieder ist nicht mehr erforderlich, solange sie inaktiv sind
  • Die Inaktivität endet, sobald sie an einer "Kernaktivität" teilnehmen
Verlust der Kernmitgliedschaft
  • Die Kernmitgliedschaft endet automatisch nachdem das betreffende Mitglied zwei Monate nach einer Auforderung zur Teilnahme an einer "Kernaktivität" an keinerlei KBG-Aktivitäten teilgenommen hat
  • Der gesamte restliche aktive Kern den Ausschluss des Mitglieds aus dem Kern beschließt
  • Oder das Kernmitglied selbst aus dem Kern zurücktritt
Austritt/Rauswurf von Kernmitgliedern aus der KBG
  • Die möglichkeit des Austritts (freiwillig) wird durch die Kernmitgliedschaft nicht geändert, die Kernmitgliedschaft endet mit Bekanntgabe des Austritts
  • Ein Rauswurf von Kernmitgliedern aus der KBG kann nur erfolgen, wenn mindestens 33% der Kernmitglieder zustimmen